Die Förderprogramme
für den Hausbau

Tipps, um als Hausbesitzer bei der Steuer zu sparen

Die Kosten für das eigene Haus sind nicht zu unterschätzen, weshalb Einsparungsmöglichkeiten für Eigenheiminhaber stets attraktiv sind. Vor allem Optionen, um als Hausbesitzer bei der Steuer zu sparen und so weniger Geld an den Staat abgeben zu müssen, können dabei interessant sein. Da viele der Steuertipps auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, werden sie zu selten ausgenutzt und mögliche Einsparungen ignoriert. Für ein besseres Verständnis ist es erst einmal wichtig, zwischen Eigennutzung und Vermietung der Immobilie zu unterscheiden.

Inhaltsübersicht - Diese Themen stehen im Fokus:

Wohnen im eigenen Haus

  • Leistungen von Handwerkern können abgesetzt werden
    Wenn Sie einzelne Zimmer oder etwa das Dach Ihres Hauses von Handwerkern renovieren lassen, dürfen Sie als Hausbesitzer 20 Prozent und maximal bis zu 1.200 Euro im Jahr von der Steuer absetzen. Interessant ist dies vor allem bei Modernisierungsmaßnahmen wie Solarstrom oder Dämmung, die den Wert des Objekts erhöhen oder die Unterhaltskosten senken können.
  • Dienstleistungen im Haushalt geltend machen
    Sollten Sie eine Hilfe im Haushalt benötigen, die etwa das Putzen oder Kochen für Sie übernimmt, können Sie dies als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung angeben. Um bis zu 4.000 Euro lässt sich so Ihre Steuerlast senken, allerdings müssen Sie die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen beachten, damit eine Leistung wirklich als haushaltsnah zählt.
  • Umzugskosten bei dem Finanzamt angeben
    Wer aus beruflichen Gründen den Wohnort gewechselt und ein neues Haus gekauft hat, kann die Kosten für Transport oder Meldegebühren als Werbungskosten anrechnen. Und selbst bei einem privaten Umzug zählen die Umzugsfirma oder Handwerker zur Instandsetzung für die alte Wohnung als haushaltsnahe Dienstleistungen, die bei der Steuererklärung angegeben werden können.
  • Arbeit im eigenen Home-Office
    Wenn Sie in den eigenen vier Wänden arbeiten, erhalten Sie dafür unter Umständen steuerliche Vergünstigungen. Dafür muss das Arbeitszimmer entweder als alleiniger Arbeitsplatz zur Verfügung stehen, etwa bei Lehrern oder Mitarbeitern im Außendienst, und kann hierbei mit bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Keine Grenzen in Sachen Kosten gibt es, wenn jegliche Arbeiten im Home-Office abgewickelt werden, wie es bei Selbstständigen der Fall sein kann.

Vermieten eines Hauses

  • Werbungskosten einer vermieteten Immobilie angeben
    Eine Steuersparmöglichkeit, die nur Vermietern zur Verfügung steht, ist das Absetzen von laufenden Kosten und Abschreibungen, wenn die Immobilie vermietet wird. Dazu zählen unter anderem die Kosten für die Finanzierung, die Grundsteuer, die Schaltung von Anzeigen für die Suche nach einem Mieter oder die Abschreibungen auf den Kaufpreis.
  • Erhaltungsaufwendungen zählen als Werbungskosten
    Vermieter sollten bei der Steuererklärung keinesfalls vergessen die sogenannten Erhaltungsaufwendungen, die Arbeiten umfassen, mit denen das Mietobjekt instandgehalten oder Schäden vorgebeugt werden soll. Hier geht es also um handwerkliche Arbeiten, die nötig oder sinnvoll sind und deren Kosten die Steuerschuld des Vermieters senken können. Diese können ebenfalls als Werbungskosten geltend gemacht werden und dafür sorgen, dass Sie weniger Steuern zahlen müssen.
  • Vorsicht bei Herstellungskosten
    Achten sollten Sie darauf, dass durchgeführte Arbeiten, die den Wohnstandard der Immobilie erhöhen, als Herstellungskosten anstatt Erhaltungsaufwendungen gelten können. Denn diese lassen sich lediglich als Teil der Abschreibungen über die Nutzungsdauer des Hauses anrechnen und nicht, wie bei den Erhaltungsaufwendungen, direkt.
  • Fachgerechte Beratung wird steuerlich begünstigt
    Da es bei dem Kauf oder der Vermietung eines Wohnobjekts viele Fallstricke geben kann, dürfen Vermieter Kosten, die zum Beispiel für einen Anwalt oder Steuerberater angefallen sind, ebenfalls in der Steuererklärung verrechnen. Scheuen Sie sich daher nicht, einen Experten anzuheuern, wenn Sie sich in manchen Bereichen unsicher sind.
  • Maklerprovision absetzen bei Verkauf und erneutem Erwerb eines Mietobjekts
    Ein besonderer Fall für Hauseigentümer besteht, falls ein vorhandenes Mietobjekt verkauft wird und mit dem erhaltenen Geld sofort ein neues Haus zum Vermieten erworben werden soll. Dann kann die Maklerprovision bei den Werbungskosten angegeben und die Steuerlast gesenkt werden.

Was müssen Sie beachten, damit das Finanzamt Kosten erstattet?

  • Definition der absetzbaren Leistungen beachten
    Achten sollten Sie darauf, dass die Leistungen, die Sie absetzen möchten, auch vom Finanzamt anerkannt werden. So ist in den Informationen des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 9. November 2016 aufgelistet, was haushaltsnahe Dienstleistungen umfassen müssen, damit Sie für steuerliche Vergünstigungen zählen.
  • Belege und Rechnungen aufbewahren
    Damit es keine Probleme mit dem Finanzamt im Nachhinein gibt, sollten Sie Rechnungen für handwerkliche und andere Leistungen stets sorgfältig aufbewahren. So können Sie bei einer Prüfung auch Jahre später noch beweisen, dass die Arbeiten zu den angegebenen Preisen vorgenommen wurden. Hier empfiehlt sich zumindest eine Aufbewahrungsfrist von fünf Jahren, um auf Nummer sicher zu gehen.

Kosten, die als Hausbesitzer geltend gemacht werden können

Transport

z. B. beruflich bedingter Umzug

Wer profitiert? Eigenheimbesitzer, die umgezogen sind

Handwerkerleistungen

Reparatur oder Modernisierung

Wer profitiert? Hauseigentümer bei Eigennutzung oder Vermietung

Dienstleistungen im Haushalt

z. B. Hilfe bei Kochen oder Putzen

Wer profitiert? Immobilienbesitzer bei Wohnen im eigenen Haus

Maklerprovision

Verkauf und Neuerwerb von Immobilie zur Vermietung

Wer profitiert? Vermieter, die eine alte Immobilie verkaufen und mit einem neuen Mietobjekt ersetzen

Home-Office

Verrichtung von Tätigkeiten im eigenen Arbeitszimmer

Voll abzugsfähig bei Nutzung als „Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung“ oder teilabzugsfähig, wenn kein anderer Arbeitsplatz vorhanden ist.

Werbungskosten

z. B. Abschreibungen auf den Kaufpreis oder Finanzierungskosten

Wer profitiert? Vermieter eines Wohnobjekts

Fordern Sie kostenlos und unverbindlich Informationen an!

Ihre Angaben
Datenschutzerklärung