Town & Country Haus errichtet Stiftung!

Der umfassende Schutz für Bauherren wird weiter ausgebaut. Der für 20 Jahre nach der Fertigstellung eines Town & Country Hauses geltende NotfallHilfeplan ist im Rahmen des Bau-Service-Schutzbriefs weiter verbessert worden...

Unter anderem zur Flankierung dieser Maßnahmen wurde am 16. Juni 2009 die Town & Country Stiftung errichtet. Die Town & Country Stiftung dient damit durch die Förderung von unverschuldet in Not geratenen Personen entsprechend ihrem Satzungszweck auch der Umsetzung des im Jahr 2008 eingeführten NotfallHilfePlans. Auch Eigentümer eines Town & Country Hauses können daher bei unvorhergesehenen Schicksalsschlägen in den Genuss von Hilfestellungen durch die Town & Country Stiftung kommen, was dazu beitragen kann, den Betroffenen ihr Eigenheim zu erhalten. Im Falle unverschuldeter Notlagen kann sich ein Bauherr also  an die  Town & Country-Stiftung wenden. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten  unterstützt die Stiftung in solchen Fällen den Eigentümer und kann daher  vor dem Zuschnappen der Schuldenfalle bewahren helfen.

Die Town & Country Stiftung verfügt über ein Immobilienvermögen in Höhe von 600.000 Euro. Die Erträge aus dem Immobilienvermögen kommen der Umsetzung der Stiftungszwecke zugute. Das Stiftungskapital wurde jetzt um weitere 100.000 Euro aufgestockt. Mit von den  Town & Country-Partnern zur Verfügung gestelltem Kapital ist zunächst beabsichtigt,  das Stiftungsvermögen auf 1,5 Millionen Euro zu erhöhen. Mit den Mitteln der Stiftung  wird die Information unverschuldet in Not geratener Bauherren und sogar deren finanzielle Unterstützung ermöglicht.

Aber auch das ausgewogene Preis-Leistungs-Verhältnis, die hohe Qualität und die Wertbeständigkeit der Town & Country Häuser stützen den 20 Jahre NotfallHilfeplan zusätzlich.

Bei Tätigwerden der Stiftung im Falle einer unverschuldeten Notlage wird zunächst ein professioneller Schuldenberater zur Verfügung gestellt, der mit Banken und Gläubigern verhandelt und das Schlimmste abzuwenden versucht. Bei einer drohenden Zwangsversteigerung wird der Eigentümer umfassend beraten und es werden Alternativen ausgelotet. Ist eine Zwangsversteigerung unvermeidlich, kann  der Bauherr ebenfalls Unterstützung von der Stiftung erhalten. Auch solche Fälle werden  vom  Stiftungsrat geprüft, und es wird eine Entscheidung über Art und Umfang  möglicher  Unterstützungsleistungen gefällt.

Mit diesem 20 Jahre NotfallHilfeplan unterstreicht Town & Country Haus erneut, dass es nicht um den schnellen Verkauf eines Hauses geht; bei Town & Country  hat der langfristige Nutzen und das Wohlergehen des einzelnen Kunden oberste Priorität.

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