Baurecht und Bauabnahme

Kindertagesstätte

Kindertagesstätte: Gebührenfreier Streit

Streitigkeiten über Elternbeiträge für die Betreuung ihres Nachwuchses in Kindertagesstätten sind gerichtskostenfrei. Diese bemerkenswerte Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg unter dem Aktenzeichen OVG 9 L 5.06 gefällt. Trotz abgabenrechtlichen Charakters der Elternbeiträge sind diese auch dem Sachgebiet des Kinder- und Jugendhilferechts zuzuordnen und daher von Gebühren und Auslagen befreit.

Kindertagesstätte: Detektivische Meisterleistung

Zu ungewöhnlichen Mitteln griffen Mitarbeiter der Stadt Eisenach im Zusammenhang mit der Übernahme von Kindergartenbeiträgen. Sie ließen gegen eine Frau, für deren Tochter sie die Kita-Kosten übernahmen, verdeckt ermitteln. Ihr Verdacht: Die Frau lebte in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit dem Vater des Kindes. Dessen Einkommen hätte sie sich in diesem Fall anrechnen lassen müssen. Dieses Verhalten der Stadtmitarbeiter ging nach Meinung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts jedoch zu weit. In der Urteilsbegründung führte das Gericht aus, dass die verdeckten Ermittlungen des städtischen Sozialdetektivs die Klägerin in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzten, weil sie von keiner gesetzlichen Grundlage gedeckt gewesen seien (Az: 3 KO 527/08).

Kindertagesstätte: Teurer Trödler

Trödelei kostet Geld. Wer sein Kind nicht rechtzeitig zur Schließung des Kindergartens abholt, muss für die Verspätung extra zahlen, so der Tenor einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Gießen unter dem Aktenzeichen 8 E 1490/07. Der Fall: Eltern hatten sich um elf Minuten verspätet und wurden von der zuständigen Gemeinde zur Kasse gebeten. Die Gemeinde argumentierte, dass gemäß ihrer  Gebührensatzung die Kinder grundsätzlich pünktlich aus den Kindertagesstätten abzuholen seien und für Verspätungen außerhalb der gewählten Nutzungszeit wegen des erhöhten Betreuungs-aufwands pro angefangener Viertelstunde Gebühren in Höhe von 10 Euro fällig würden. Die Eltern wiederum hielten dies für eine Art Geldstrafe für die Trödelei und klagten. Ohne Erfolg. Das VG Gießen hält die Gebührenerhebung für rechtmäßig. Die Gebühr sei auf eine ausreichende Satzungsgrundlage gestützt und werde für eine zusätzliche Leistung der Gemeinde erhoben. Die Kammer ließ eine Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel zu.

Kindertagesstätte: Einmal da, immer zahlen

Auch wenn Kinder ein bestimmtes Angebot ihrer Tageseinrichtung nur einmal pro Woche nutzen, können die Eltern in voller Höhe zur Kasse gebeten werden. Das geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen unter dem Aktenzeichen 12 A 2184/03 hervor. Im entschiedenen Fall hatten die Töchter der Kläger drei Jahre lang einmal wöchentlich an der von montags bis freitags angebotenen Betreuung über Mittag in ihrer Kindertagesstätte teilgenommen. Trotzdem verlangte der Kreis Düren als zuständiger Träger für den Besuch der Kindertagesstätte den kompletten Zusatzbeitrag für die Über-Mittag-Betreuung. Dagegen klagten die Eltern und erlitten vor dem OVG Schiffbruch. Begründung: Der zusätzliche Elternbeitrag setze lediglich die Teilnahme voraus, der Umfang der Inanspruchnahme sei für die Beitragspflicht grundsätzlich unbeachtlich.

Kindertagesstätte: Geeignet unter zwei Jahren

Ab wann sollten Kleinkinder sinnvollerweise eine Kindertagesstätte besuchen? Über die Antwort auf diese Frage wird in Deutschland viel gestritten. Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg legte kürzlich  in einem Urteil fest, dass Kindertagesstätten auch für Kinder unter zwei Jahren geeignet sind. Allerdings hat diese richterliche Aussage weniger mit der pädagogischen Kompetenz der Jurisprudenz-Vertreter zu gehen. Vielmehr ging es in dem Fall um eine allein erziehende Mutter, die wieder ihre Arbeit aufgenommen hatte und deren eineinhalbjähriges Kind daher zweitweise eine Kindertagesstätte besuchte. Der Vater des nicht ehelich geborenen Kindes stellte den Antrag auf Entzug des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechtes durch die Mutter und schlug vor, er werde sich künftig im Wechsel mit der Mutter um das Kind kümmern. Dieser Vorschlag stieß bei den Richtern nicht auf Wohlwollen. Derartige Wechselmodelle stellten hohe Anforderungen an die Kommunikation und Kompromissbereitschaft der Eltern und belasteten Kinder in der Regel mehr als die stundenweise Unterbringung in einer Kindertagesstätte, so das OLG Brandenburg (Az: 10 UF 204/08).

Kindertagesstätte: Beförderung nicht inklusive

Immer wieder für viele berufstätige Eltern ärgerlich: Wenn die Kita in den Ferien schließt, wissen Väter und Mütter oft nicht wohin mit dem  Nachwuchs. Und falls sich doch ein Platz für Filius oder Filia findet, ist der oft weiter weg gelegen. So erging es auch den Eltern eines Jungen, der während der Kindergartenferien die Kita einer etwa zwölf Kilometer entfernten Ortsgemeinde ersatzweise besuchen konnte. Die Eltern verlangten daraufhin, dass der Landreis als zuständiger Jugendhilfeträger die Beförderungskosten dorthin übernehmen sollte. Auch mit einem entsprechenden Antrag vor dem Verwaltungsgericht (VG) Koblenz scheiterten sie. Zwar sei der Jugendhilfeträger verpflichtet, in Ferienzeiten eine anderweitige Betreuung für die Kinder sicherzustellen. Ein Anspruch auf Übernahme der Beförderung ergebe sich daraus jedoch nicht (Az: 5 L 914/10.KO).

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