Finanzierungs Lexikon
Abgeltungssteuer
Seit 2009 wird jeder Kapitalertrag, der über dem Sparer-Pauschbetrag (ehem. Freistellungsauftrag) hinausgeht, pauschal mit 25 Prozent besteuert. Der Sparer-Pauschbetrag beträgt für Singles 801 Euro und für Verheiratete 1.602 Euro pro Kalenderjahr.