Mit staatlichen Finanzhilfen zum Eigenheim.

Ein Fertighaus kostet viel Geld - doch wer kaufen oder bauen möchte, kann auf staatliche Unterstützung setzen: Attraktive Förderungen verspricht die staatliche Förderbank durch Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen sowie andere Arten von Subventionen. Doch auch für den barrierefreien oder energieeffizienten Umbau des Eigenheims können Fördermittel in Anspruch genommen werden. Erfahren Sie, wie sich der Staat finanziell an Ihren Kosten rund ums Fertighaus beteiligt.

Dank Förderung kostengünstiger in die eigenen vier Wände

Wer sich den Wunsch vom Fertighaus erfüllen möchte, muss hierfür in der Regel einen Kredit beiseiner Bank aufnehmen. Aber auch der Staat hilft beim Hausbau oder Erwerb eines Eigenheims kräftig mit. Für wen die jeweilige Fördermaßnahme in Frage kommt, hängt stets von den individuellen Voraussetzungen ab. Das eine bestmögliche Angebot, welches sich für jeden eignet, gibt es nicht. Energieeffizientes Bauen wird besonders gerne von der staatseigenen KfW-Bank gefördert, während junge Familien oftmals auf städtische Fördergelder setzen können. Zahlreiche Förderangebote sind an ein Bankdarlehen geknüpft: Erst wenn ein Bankinstitut die Kreditwürdigkeit geprüft hat, beteiligt sich auch der Staat an dem Fertighaus.

18 Tipps für die Baufinanzierung

Ein Fertighaus zu finanzieren, ist für viele Menschen eine große finanzielle Herausforderung.

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Darlehensarten

Ohne eine vernünftige Baufinanzierung rückt der Traum vom eigenen Fertighaus in weite Ferne.

Wohn-Riester als Klassiker fürs Eigenheim

Besser bekannt als Wohn-Riester, stellt die sogenannte Eigenheimrente die Möglichkeit dar, sich das Fertighaus - unabhängig von Bau oder Kauf - staatlich fördern zu lassen. Das Prinzip: In den Wohn-Riester-Vertrag fließt ein Teil des Einkommens, wofür der Staat Zuschüsse gewährt. Ferner kann der Förderberechtigte die eingezahlte Summe von der Steuer als Sonderausgaben absetzen. Das in den Vertrag einbezahlte Geld muss für das Fertighaus verwendet werden, beispielsweise indem die Mittel direkt in einen Bausparvertrag fließen. Vor allem für Gutverdiener und Familien mit Kindern ist diese Art der Förderung besonders attraktiv. Wer Wohn-Riester für sich beanspruchen möchte, muss in der erworbenen Immobilie selbst leben und in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein. Demnach sind Ärzte, Rechtsanwälte, Selbständige und Freiberufler nicht förderungsberechtigt. Konkret erhalten alle, die mindestens 4% ihres Jahreseinkommens in einen Wohn-Riester-Vertrag überweisen, eine Grundzulage in Höhe von 175 Euro. Wer unter 25 Jahre alt ist, erhält zudem eine einmalige Grundzulage von 200 Euro. Für jedes geborene Kind gibt es ferner weitere 185 Euro als jährliche Zulage. Es sind sogar 300 Euro, wenn das Kind nach dem Jahr 2007 geboren ist. Nicht zuletzt können die geleisteten Aufwendungen für die Förderung bis zu einer Höhe von 2.100 - abzüglich der staatlichen Zulage - steuerlich abgesetzt werden.

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Wohnungsbauprämie als Säule der Wohnungsbauförderung

Sofern Sie einen Bausparvertrag besitzen, winkt eine Förderung in Form der Wohnungsbauprämie. Diese erhalten diejenigen, die über 16 Jahre alt sind und in einen Bausparvertrag nicht weniger als 50 Euro jährlich einzahlen. Bei ledigen Personen darf ferner das jährlich zu versteuernde Einkommen eine Höhe von 25.600 Euro nicht überschreiten. Bei Ehepaaren liegt die Grenze bei 51.200 Euro. Die Wohnungsbauprämie kann unabhängig davon beansprucht werden, ob das Fertighaus erworben, errichtet oder modernisiert werden soll. Gefördert werden jährlich höchstens 512 Euro bei Ledigen und 1.024 Euro bei Verheirateten. Konkret werden 8,8% der eingezahlten Beiträge als Wohnungsbauprämie gewährt. Bei Einzahlungen in Höhe von 1.024 Euro beläuft sich die Prämie somit auf 90,11 Euro im Jahr.

Arbeitnehmersparzulage - Den Arbeitgeber an den Immobilienkosten beteiligen

Wer von seinem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen erhält, kann diese in sein Fertighaus investieren. Die Arbeitnehmersparzulage beträgt 9% der Sparleistung, ausgehend von maximal 470 Euro (Alleinstehende) bzw. 940 Euro (Verheiratete). Dies entspricht einer maximalen Förderung von 43 Euro für Ledige und 86 Euro für Ehepaare. Die Zulage gibt es allerdings nur dann, wenn das zu versteuernde Einkommen nicht über 17.900 Euro je Arbeitnehmer liegt. Für Verheiratete liegt die Grenze bei 35.800 Euro.

Förderprogramme der staatlichen KfW-Bank

Geht es um eines günstiges Baudarlehen für das Fertighaus, ist die KfW-Förderbank die ersteAdresse. Für den Kauf oder Bau einer Immobilie gewährt sie Darlehen bis zu 100.000 Euro. Besonders günstig gestaltet sich die Finanzierung im Falle der energetischen Sanierung älterer Häuser. Wichtige Programme sind:

  • Programm 124: KfW-Wohneigentumsprogramm Bis 50.000 Euro für einen effektiven Jahreszins von 0,75%. Gilt für den Bau oder Kauf eines Eigenheims.
  • Programm 151/152: Energieeffizient Sanieren Bis 100.000 Euro je Wohnung für einen effektiven Jahreszins von 0,75% bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus. Für Maßnahmenpakete oder Einzelmaßnahmen werden hingegen maximal 50.000 Euro zur Verfügung gestellt. Ferner gibt es in Abhängigkeit des Effizienzhaus-Standards einen Zuschuss zur Kredittilgung von bis zu 27.500 Euro. Für die energetische Baubegleitung wird ein Zuschuss von bis zu 4.000 Euro gewährt.
  • Programm 153: Energieeffizient Bauen Bis 100.000 Euro je Wohnung für einen effektiven Jahreszins von 0,75%. Ferner gibt es in Abhängigkeit des Effizienzhaus-Standards einen Tilgungszuschuss von bis zu 15.000 Euro.
  • Programm 159: Altersgerecht Umbauen Bis 50.000 Euro je Wohnung für einen effektiven Jahreszins von 0,78%. Eine Ergänzung zu den Programmen 151/152 ist möglich.

Förderung durch das BafA

Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert den Einsatz erneuerbarer Energien beim Heizen. Das Amt vergibt allerdings keine Darlehen, sondern ausschließlich Zuschüsse. Bei Bestandsgebäuden wird der Umstieg nur dann gefördert, wenn bereits mindestens zwei Jahre ein Heizungssystem installiert gewesen ist, welches unterstützt oder ersetzt werden soll. Gefördert werden Biomasseanlagen, Wärmepumpen sowie Solarkollektoranlagen. Eine Kombination mit der KfW-Förderung ist möglich.

Eigenheimförderung von Kommunen und Ländern

Vergleichbar mit der KfW-Bank gewähren auch Förderbanken auf Länderebene Zuschüsse und günstige  Kredite für das Fertighaus. Die Förderbedingungen fallen je nach Bundesland unterschiedlich aus. Mehr Informationen zu den Fördermöglichkeiten finden sich auf der Internetseite der jeweiligen Landesbank. Der Förderantrag selbst ist in der Regel beim Landratsamt zu stellen. Daneben gibt es mehrere hundert Kommunen, die entsprechende Unterstützungsma.nahmen vorsehen. Hier lohnt es sich, bei der eigenen kommunalen Behörde nachzufragen.

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