Bau-Lexikon
Baulast
Diesen Begriff findet man im Bauordnungsrecht. Er bezeichnet in den meisten deutschen Bundesländern eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde. Dies bedeutet, auf dem eigenen Grundstück bestimmte Vorgänge zu dulden. Das kann das Durchfahrtsrecht des Nachbarn, das Aufstellen von Telegrafenmasten oder das Dulden von Nachbars Scheune sein. Festgehalten wird all dies im Baulastenverzeichnis.