Bau-Lexikon
Bauherr
Dieser Kernbegriff bezeichnet diejenige Person, welche ein Bauvorhaben veranlasst. Zu den Pflichten gehören dabei beispielsweise, dass die Baumaßnahme dem öffentlichen Baurecht entspricht. Auch für die Sicherheit auf der Baustelle trägt zum großen Teil der Bauherr die Verantwortung. Der Bauherr tritt selbständig an Architekt, Bauleiter und die Bauunternehmen heran – es sei denn, er selber ist rechtmäßig befähigt, diese Aufgaben zu übernehmen.