Kündigungsfrist
Kündigungsfrist: Schlechte alte Zeit Durch das am 1. September 2001 in Kraft getretene Mietrechtsreformgesetz sind die gesetzlichen Fristen für die ordentliche Kündigung eines auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrages geändert worden. Unabhängig von der Mietdauer kann ein Mieter demnach mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Bis dahin betrug die Kündigungsfrist für den Mieter und den Vermieter bei einer Mietdauer von bis zu fünf Jahren drei Monate, danach sechs Monate, ab dem achten Jahr neun Monate und nach zehn Jahren Mietdauer ein Jahr. In vier Fällen, die der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden musste, hatten die Mieter nach Inkrafttreten der Mietrechtsreform ihre Verträge gekündigt und sich dabei auf den Standpunkt gestellt, dass das Mietverhältnis mit Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist endete. Die Vermieter klagten dagegen und bekamen vor dem BGH recht. Bei vielen alten Mietverträgen, insbesondere so genannten Formularmietverträgen, in denen die früheren gesetzlichen Kündigungsfristen wörtlich oder sinngemäß wiedergegeben sind, gelten die alten Fristen. Die Mieter würden dadurch nicht unzumutbar belastet (Az: VIII ZR 240/02, VIII ZR 324/02, VIII ZR 339/02, VIII ZR 355/02)
Kündigungsfrist: Befristet gültig Mietminderung: Kalte Dusche Eine kalte Dusche am frühen Morgen weckt die Lebensgeister, ist aber nicht jedermanns Sache. So erging es auch einem Mieterehepaar, das sich bei seinem Hauswirt über das nicht warm werdende Duschwasser beschwerte. Weil sie diesen Zustand nicht nur für ärgerlich, sondern auch recht kostspielig sowie ökologisch unverantwortlich – Stichwort: Wasserverschwendung – hielten, baten die Eheleute den Vermieter um Abhilfe. ... weiterlesen. Kündigung: Lügenbaron Schönheitsreparaturen: Selbst ist der Mann oder die Frau. Eine Mietvertragsklausel, nach der ein Mieter verpflichtet ist, Schönheitsreparaturen ausführen zu lassen, und er daher nicht die Möglichkeit hat, solche Arbeiten in Eigenleistung zu erbringen, ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) unter dem Aktenzeichen VIII ZR 294/09 unwirksam. Die auf Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen klagende Vermieterin ging nach dieser Entscheidung leer aus. ... weiterlesen. Mietvertrag: Tierische Angelegenheit In einem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen VIII ZR 340/06 stritten sich ein Mieter und sein Hauswirt um die Haltung zweier Katzen in dessen Wohnung. Die Erlaubnis des Eigentümers hielt der klagende Mieter für reine Formsache, da den Nachbarn bereits die Hundehaltung genehmigt worden war. Aber er irrte sich damit gewaltig. Die obersten Zivilrichter entschieden zu Gunsten des Tierliebhabers. Kernaussage der höchstrichterlichen Entscheidung: Eine mietvertragliche Klausel wie im zu Grunde liegenden Fall, die vorschreibt, dass jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, der Zustimmung des Vermieters bedarf, ist unwirksam, da sie den Mieter unangemessen benachteilige. ... weiterlesen. Mietkaution: Auf der sicheren Seite Steht ein vermietetes Mehrfamilienhaus erst einmal unter Zwangsverwaltung, wollen viele Mieter schnellst möglichst das Weite suchen, um das Schlimmste zu verhindern. Bekommen Sie nach Kündigung des Mietvertrags und Auszug dennoch ihre Kaution zurück? Auf diese Frage gab der Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen XIII ZR 11/03 eine Antwort. Kernaussage: Der Zwangsverwalter des Objekts muss dem Mieter auch dann die Kaution überweisen, sofern er das Geld nie erhalten hat. Vergleichbares gilt laut BGH auch bei einer Insolvenzverwaltung. ... weiterlesen. Nebenkosten: Alle Jahre wieder Dass sich hartnäckiges und vor allem dauerhaftes Reklamieren falscher Nebenkostenabrechnungen lohnt, zeigt ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) unter dem Aktenzeichen VIII ZR 185/09. Der Fall: Ein Vermieter hatte vom Mieter über mehrere Jahre die anteilige Zahlung der Grundsteuer verlangt, obwohl das im Mietvertrag ausdrücklich ausgeschlossen war. ... weiterlesen. Eigenbedarf: Die liebe Verwandtschaft Wieder einmal ging es vor dem Bundesgerichtshof (BGH) um das Thema Eigenbedarf. Die Klägerin, eine 85-jährige Frau, hatte dem Mieter gekündigt und dabei als Grund auch den Eigenbedarf für ihre Nichte, der sie das Eigentum an der Wohnung im Wege vorweggenommener Erbfolge übertragen und sich selbst einen Nießbrauch an der Wohnung vorbehalten hatte, geltend gemacht . Im Gegenzug hatte sich die Nichte verpflichtet, ihrer Tante auf Lebenszeit den Haushalt in der Seniorenresidenz, in der sie nach dem Auszug aus der Wohnung lebte, zu versorgen und ihre häusliche Grundpflege zu übernehmen. ... weiterlesen. Mietmangel: Verborgene Schwachstellen Hat eine Mietwohnung offensichtlich Mängel, muss das der Vermieter erfahren. Allerdings braucht sich ein Mieter nicht am Auffinden verborgener Schwachstellen zu beteiligen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf unter dem Aktenzeichen I-24 U 193/07. Der Fall: Weil die entsprechenden Abflüsse eines Daches verstopft waren, sammelte sich dort so viel Wasser, dass dieses schließlich einstürzte. Mit der Begründung, die Mieterin habe ihn nicht über die Pfützen auf dem Dach informiert, wollte der Eigentümer die Frau für den Einsturz haftbar machen. ... weiterlesen. Mieterhöhung: Verspätete Ankündigung Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Wohnungseigentümern gegenüber Mietern in punkto Mieterhöhung nach Modernisierungen mit seiner Entscheidung unter dem Aktenzeichen VIII ZR 6/07 gestärkt. Allgemein gilt, dass Modernisierungsarbeiten an einer Immobilie, an die sich eine Mieterhöhung anschließt, spätestens drei Monate vor Beginn angekündigt werden müssen. Dies allerdings war im vorliegenden Fall nicht gegeben. ... weiterlesen. |