Finanzierungs Lexikon

 
 

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Bescheinigung des Bauaufsichtsamtes, dass die Wohnungen in einem Haus nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) abgeschlossen sind. Das heißt, dass sie baulich von den anderen Wohneinheiten getrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang von außen besitzen.

 
 
Deutschlands meistgekauftes Markenhaus 2007, 2008, 2009,2010, 2011 und 2012Hausbau Schutzbrief