Das Ausbauhaus
von Town & Country

Ausbauhaus: Welche Eigenleistungen kann der Bauherr übernehmen?

Um Kosten beim Bau zu sparen, sind Eigenleistungen der Bauherren das Mittel der Wahl. Welche Eigenleistungen beim Town & Country Ausbauhaus möglich sind, erfahren Sie in diesem Beitrag. Jede dieser Eigenleistungen kann der Bauherr auf Wunsch auch beim Town & Country Partner in Auftrag geben – gegen entsprechenden Aufpreis.

In jeder Bauphase gibt es Möglichkeiten, seine speziellen handwerklichen Kenntnisse ins Spiel zu bringen:

Planungsphase

Bereits während der Planung ist es Sache des Bauherrn/Auftraggebers, sämtliche Planungsunterlagen (außer den konkreten Bauzeichnungen) beizubringen. Dazu gehören neben den üblichen Grundbuch- und Katasterauszügen auch die Bestandspläne der Wasser-, Gas- und Stromversorger sowie eventuell vorhandene Bebauungs- oder andere öffentlichrechtliche Pläne für das Bebauungsgebiet. Der Antrag auf Erteilung der

Baugenehmigung wird dann durch den Town & Country Baupartner erarbeitet.

 

Vorbereitung der Baustelle:

Der Bauherr ist zuständig für die Bereitstellung von Bauwasser und Baustrom.
Er übernimmt außerdem sämtliche Erd- und Entwässerungsarbeiten und schafft die geologischen Voraussetzungen, um die Bodenplatte durch den Town & Country Baupartner erstellen zu lassen. Dazu gehört auch die Herstellung der Versorgungsleitungen wie Wasser, Abwasser Strom.

 

Rohbau:

Während die Wände außen und im Erdgeschoss auch innen durch den Town & Country Partner errichtet werden, werden die Innenwände des Obergeschosses als Gipskartonwände durch den Bauherrn in Eigenleistung aufgestellt.

 

Innenausbau:

Der Bauherr verspachtelt alle Innenwand- und Deckenflächen in Eigenleistung. Die Fensterlaibungen innen werden ebenfalls durch den Bauherrn mit Gipskartonplatten verkleidet und verspachtelt. Die Wärmedämmung und Gipskartonverkleidung der Decken und Dachschrägen im Dachgeschoss sind genau so Aufgabe des Bauherrn. Die Innenfensterbänke gehören ebenfalls zu den Eigenleistungen. Auch Innentüren sowie eine eventuell notwendige Innentreppe bei zweigeschossigen Häusern sind Sache des Bauherrn.

 

Weitere Eigenleistungen:

  • Prüfung der Winddichtigkeit (Blower-Door-Test)
  • Fliesenarbeiten
  • Heizung- und Warmwasser-Anlage
  • Sanitäranlagen und –installation
  • Einbau einer kontrollierten Wohnungslüftung
  • Elektrische Anlage

 

Fertigstellung:

Nachdem das Haus abgenommen ist, werden noch Fußbodenbeläge, Tapeten und Wandanstriche durch den Bauherrn in Eigenleistung angebracht.

Jede dieser Eigenleistungen muss natürlich entsprechend den Qualitätsnormen und gesetzlichen Vorschriften ausgeführt sein. Dazu sind meist spezielle Fachkenntnisse notwendig. Deshalb wird ausdrücklich empfohlen, nur solche Eigenleistungen zu vereinbaren, die dem eigenen Kenntnisstand entsprechen – zu groß ist sonst das Risiko, durch schwerwiegende Mängel den Baufortschritt zu gefährden.

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