Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein wesentliches Element der Energiespar- bzw. Energieeffizienzpolitik sowie der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung. Die erste Fassung trat am 1. Februar 2002 in Kraft (EnEV 2002). Sie löste die Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) ab und fasste sie zusammen. Nach der EnEV 2004 trat die EnEV 2007 am 1. Oktober 2007 in Kraft, die die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden – auch Nutzgebäuden – erfüllt.
Am 18. Juni 2008 hat die Bundesregierung die von den Bundesministern für Wirtschaft und Technologie und für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorgelegte Verordnung zur Änderung der EnEV beschlossen. Mit der EnEV 2009 setzt die Bundesregierung für den Gebäudebereich die beschlossenen Eckpunkte für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm in die Tat um. Im Jahr 2012 werden die Vorgaben der EnEV erneut auf den Prüfstand gestellt mit dem Ziel, unter Beachtung des technisch Machbaren und wirtschaftlich Vertretbaren die energetischen Anforderungen nochmals anzuheben.